Gewässersanierung im Harrrachpark

  • Parkgewässer im Vordergrund, links Brücke mit Hänge-Hainbuche (Carpinus betulus "Pendula") im orangegelben Herbstlaub, dahinter das Schloss Prugg
  • Alte Hainbuche (Carpinus betulus) bei Weißer Brücke im gelben Herbstlaub
  • Paar in historischen Kostümen in Boot mit Bootsführer – Dreharbeiten des ORF NÖ im Harrachpark mit Brucker DarstellerInnen
  • Teichfläche mit Schilf im Vordergrund, dahinter Gehölze im Herbstlaub - u.a. eine Sumpfzypresse (Taxodium distichum)
  • Teich mit rekonstuierter Weißer Brücke im Hintergrund
  • Breiter Bachlauf von Gehölzen gesäumt

Knapp 10 Jahre nach der bislang letzten – wenig denkmalgerechten – Sedimenträumung in den frühen 1980er Jahren im Harrachpark, wurde bereits wieder die Verschlammung der Gewässer als vordringliches Problem genannt.

3 km Gewässerlänge; 6 ha - historische - Wasserfläche; 42 cm Gefälle, ein erhaltener „Hafen“ aus dem 18. Jhdt., der Entstehungszeit des Landschaftsparks, und rund 80.000 m³ Schlamm!

als spannende und herausfordernde Aufgabenstellung.

Nach umfangreichen Projektvorbereitungen in einer Arbeitsgruppe (Familie Harrach, die Stadtgemeinde Bruck, Büro Lehner), wo unter anderem Inhalte, Ziele, sowie der Rahmen eines ersten Pilotprojektes definiert wurden, wurde ich im Sommer 2017 mit der Projektleitung zur Umsetzung erster Gewässersanierungsmaßnahmen beauftragt.
Das Ziel ist eine nachhaltige Sanierung der Parkgewässer, die für die Parkgestaltung von zentraler Bedeutung sind. Im Pilotprojekt sollen Methoden, Herangehensweisen, rechtliche Rahmenbedingungen, sowie die ökonomische Machbarkeit anhand von Teststrecken geklärt werden.

Das aktuell beauftrage Projekt umfasst die Umsetzung von zwei Teststrecken zur Sedimenträumung im Harrachpark, die Installation eines automatisierten und trübegesteuerten Einlaufbauwerks zur nachhaltigen Reduktion der Sedimenteinträge und die Errichtung eines (weitgehend) unsichtbaren Sedimentationsbeckens für die kontrollierte Räumung auch in Zukunft minimierter, aber nicht verhinderbarer Sedimenteinträge. Das Projekt beinhaltet auch die Erstellung der für die Behördenverfahren (Wasserrechtsgesetz, NÖ-Naturschutzgesetz) benötigten Grundlagen und Einreichoperate.

Für die Planung und Umsetzung der Teststrecken wurde ein interdisziplinäres Team beauftragt.

Projektleitung/Naturschutz/Gartendenkmalpflege:
 

DI Helmut Lehner
Landschaftsplanung & Landschaftsarchitektur
Wasserbau – Erstellung des Sanierungskonzepts:
 
Dr. Natascha Korecky
Werner Consult Ziviltechniker GmbH
Archäologie:
 

Dr. Dimitrios Boulasikis
archnet Bau- und Bodendenkmalpflege GmbH

Gewässer- und Fischökologie:
 
Dr. Georg Wolfram
DWS Hydro-Ökologie GmbH

 

Der Harrachpark (Schlosspark zu Prugg) ist seit dem 16 Jhdt. durchgehend im Besitz der Familie Harrach.

Die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha ist in weiten Teilen seit 1978 Pächter und Erhalter des Parks. Der Harrachpark ist seit dem Barock (ursprüngliche Gestaltung wahrscheinlich durch Lukas von Hildebrandt, der den barocken Umbau des Schlosses plante, gemeinsam mit Anton Hartung) eine der bedeutendsten Parkanlagen Österreichs.

Das heutige Erscheinungsbild prägt der Entwurf im Stil eines englischen Landschaftsgartens und die Gestaltung von Christoph Lübeck ab dem Jahr 1789. Der Harrachpark oder Schlosspark zu Prugg war unter Zeitgenossen der Entstehungszeit eine weithin gerühmte Anlage. Insbesondere wurde der Harrachpark wegen seiner Gestaltungsqualität, der vielgestaltig den Park durchziehenden Gewässer, insgesamt auch der Großzügigkeit des Parks (immerhin ca. doppelt so groß wie der fürstliche Schlosspark in Eisenstadt) und der herausragenden Sammlung rarer Gehölze aus aller Welt gerühmt.

Der Harrachpark liegt beinahe vollständig im NATURA 2000 Gebiet „Feuchte Ebene – Leithaauen“. Daher sind, neben den allgemeinen Bestimmungen des NÖ Naturschutzgesetzes, auch die diesbezüglichen Bestimmungen, in erster Linie ein Verbot maßgeblicher Beeinträchtigungen im Gebiet geschützter FFH-Arten und FFH-Lebensraumtypen, einzuhalten. Siehe dazu auch das Projekt "Naturschutzfachliche Grundlagen zur Gewässersanierung im Harrachpark".

Der Harrachpark steht zwar im Verzeichnis der 56 wertvollsten Parkanlagen Österreichs, die auch „hinsichtlich jener Teile, die aus gestalteter Natur bestehen, Denkmale und somit Angelegenheiten des Denkmalschutzes sind“, unterliegt aber, da der Eigentümer einer Unterschutzstellung nicht zustimmt, nur hinsichtlich aller Baulichkeiten (Terrassen, Treppen, Brunnen, Mauern, Teichanlagen und Kanäle, Wege, künstliche Geländemodellierungen), nicht aber hinsichtlich der Vegetation dem Denkmalschutzgesetz.

Parallel zum Beginn der Planungen wurde ein Waldfeststellungsverfahren (siehe dort) durchgeführt, da ursprünglich große Teile des Parks lt. Grundbuch und behördlicher Vermutung als Wald angesehen wurden. Im Zuge des Waldfeststellungsverfahrens wurde geklärt, dass die Gehölzflächen im Park „Nicht Wald“ im Sinne des Forstgesetzes sind.

Bei der Gewässersanierung sind generell die Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes, sowie bei der Sedimenträumung des Abfallwirtschaftsgesetzes einzuhalten.

Auftraggeber: Stadtgemeinde Bruck an der Leitha
Projektzeitraum: 2017 - 2021 (Umsetzung der ersten Teststrecke)
Förderung: NÖ Dorf- und Stadterneuerung
Partner: siehe Planungsteam