zur Gewässersanierung im Harrachpark
Im Bescheid zur Bewilligung der Gewässersanierung in zwei Teststrecken, gem. §7 NÖ Naturschutzgesetz, wurde festgelegt:
Eine Ökologische Bauaufsicht muss die bescheidmäßigen Auflagen überwachen.
Vorab war im Rahmen des gleichzeitig durchgeführten NVP-Feststellungsverfahrens anhand meiner Einreichunterlagen festgestellt worden, dass das Projekt weder einzeln noch im Zusammenhang mit anderen Plänen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes „Feuchte Ebene – Leithaauen“ führen kann.
Die wichtigsten von der Ökologischen Bauaufsicht zu überwachenden und abzustimmenden Auflagen sind:
- Abstimmung des Wegekonzepts, sodass der Park auch in der Bauphase grundsätzlich zugänglich bleibt.
- Untersuchung etwaiger Vorkommen von Rotbauchunke und Donaukammmolch und gegebenenfalls Umsiedlung wenn die Baumaßnahmen während der Laichzeit stattfinden.
- Rekultivierung von beschädigten Wiesenflächen und Besämung mit habitatspezifischem Saatgut.
- Schutz der Vorkommen der Gelben Teichrose durch geeignete Maßnahmen bei der Sedimenträumung.
- Bekämpfung invasiver Neophyten, mindestens 5 Jahre oder bis sich eine standortsgemäße Vegetation eingestellt hat.
Auftraggeber: | Stadtgemeinde Bruck an der Leitha |
Projektzeitraum: | 2021 |