Ökologische Bauaufsicht

zur Gewässersanierung im Harrachpark
  • Nach dem gescheiterten Versuch der Trockenbaggerung wurde die Sedimenträumung mit einem Schwimmbagger durchgeführt
  • Der ursprünglicher Plan einer Trockenbaggerung konnte nicht umgesetzt werden
  • Laichklumpen vom Springfrosch (Rana dalmatina)
  • Das Hafenbecken nach der Sedimenträumung – zum ersten Mal seit Jahrzehnten als solches wieder erkennbar
  • Das Einheben des Sedimentsegels – spektakulär, aber keine Aufgabe der Ökologischen Bauaufsicht
  • Teichfrosch (Rana esculenta) - Rotbauchunke und Donaukammmolch wurden nicht festgestellt
  • Schlammflächen mit geringen Restwassermengen
  • Bei der Kampfmittelsondierung und -bergung wurde nicht nur ungefährliches Blech gefunden, Störstellen wurden markiert
  • Orangerieparterre vor der Rodung
  • Die Baumfällungen mussten vor dem 15. März beendet sein

Im Bescheid zur Bewilligung der Gewässersanierung in zwei Teststrecken, gem. §7 NÖ Naturschutzgesetz, wurde festgelegt:

Eine Ökologische Bauaufsicht muss die bescheidmäßigen Auflagen überwachen.

Vorab war im Rahmen des gleichzeitig durchgeführten NVP-Feststellungsverfahrens anhand meiner Einreichunterlagen festgestellt worden, dass das Projekt weder einzeln noch im Zusammenhang mit anderen Plänen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes „Feuchte Ebene – Leithaauen“ führen kann.

Die wichtigsten von der Ökologischen Bauaufsicht zu überwachenden und abzustimmenden Auflagen sind:

  • Abstimmung des Wegekonzepts, sodass der Park auch in der Bauphase grundsätzlich zugänglich bleibt.
  • Untersuchung etwaiger Vorkommen von Rotbauchunke und Donaukammmolch und gegebenenfalls Umsiedlung wenn die Baumaßnahmen während der Laichzeit stattfinden.
  • Rekultivierung von beschädigten Wiesenflächen und Besämung mit habitatspezifischem Saatgut.
  • Schutz der Vorkommen der Gelben Teichrose durch geeignete Maßnahmen bei der Sedimenträumung.
  • Bekämpfung invasiver Neophyten, mindestens 5 Jahre oder bis sich eine standortsgemäße Vegetation eingestellt hat.

 

Auftraggeber: Stadtgemeinde Bruck an der Leitha
Projektzeitraum: 2021